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KFZ Petzold - Sachverständiger Volker Sigmann Aktuelle Schadensfälle

Wann sollte man bei einem Unfall die Polizei hinzuziehen?

von Volker Sigmann

Wenn Sie z.B. gegen ein parkendes Auto gefahren sind und niemand an der Unfallstelle zu sehen ist, so sind Sie verspflichtet eine angemessene Zeit zu warten. Wie lange genau, hängt von der Tageszeit, dem Ort und Schwere des Unfalls ab, es sollten jedoch nicht weniger als 30 Minuten sein. Wenn in dieser Zeit niemand kommt, dürfen Sie sich entfernen, müssen aber Namen und Anschrift am Unfallort hinterlassen. Außerdem müssen Sie einer nahegelegenen Polizeidienststelle unverzüglich melden, dass Sie am Unfall beteiligt gewesen sind und Ihre Anschrift, Ihren Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort Ihres Fahrzeuges angeben.

Unverzüglich heißt, dass Sie ohne schuldhaftes Verzögern Ihrer Meldepflicht nachkommen. Ist Ihr Unfallpartner also nicht vor Ort, fahren Sie nach einer angemessenen Wartezeit auf direktem Weg zur nächsten Polizeidienststelle.

Die Polzei brauchen Sie in jedem Fall, wenn es bei dem Unfall Tote und / oder Verletzte und / oder erheblichen Sachschaden gegeben hat.  Darüberhinaus ist der Einsatz der Polizei zu empfehlen, wenn ein Unfallbeteiligter unter Alkohol oder Drogeneinfluss steht.

Zweckmäßig kann der Anruf bei der Polizei sein, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist oder wenn am Unfall Personen oder Fahrzeuge beteiligt sind, die im Ausland wohnen bzw. zugelassen sind.

Notieren Sie bei einer Unfallaufnahme durch die Polizei den Namen des ermittelnden Beamten und dessen Dienststelle, damit Sie gegebenenfalls rückfragen können.

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