Was tut die Polizei am Unfallort?
von Volker Sigmann
Die Polizeibeamten stellen vorhandene Beweismittel am Unfallort sicher. Sie machen Fotos, sichern Spuren und halten Zeugendaten fest. Mit dem Einsatz Beamten werden jedoch immer nur die Interessen der Staatsordnung verfolgt. Die Beweissicherungsarbeit dient nicht, zumindest nicht in erster Linie, der leichteren Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der Unfallbeteiligten.
Insofern versteht es sich, dass der Umfang der Beweissicherungsarbeit von den Beamten selber ermessen wird und nicht von den Unfallgegnern gefordert werden kann. Je nachdem ob lediglich die Ordnungsvorschriften des Verkehrsrechts missachtet wurden oder ob ein Strafrechtstatbestand vorliegt, leiten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder ein Strafverfahren ein.
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