Gutachten im Kasko Schadensfall
Es hat gekracht. Eine einzige Unachtsamkeit hat Ihnen sozusagen ins Lenkrad gegriffen, und Sie gelten als Unfallverursacher. Für diesen Fall haben Sie hoffentlich Ihre Kasko-Versicherung. Zumindest übernimmt diese den Schaden an IHREM Auto. Doch zuvor zieht die Versicherung noch die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ab. Was Ihre Kaskoversicherung normalerweise NICHT übernimmt: Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung und etwaige Aufwendungen für den Anwalt. Achten Sie im Falle eines Kaskoschadens auch auf die vertraglichen Vereinbarungen zum Thema „Werkstattbindung“ . Unangenehme Überraschungen lassen sich damit vermeiden.