KFZ Sachverständigen Gutachten bei Haftpflichtschäden
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter klare Rechte. In der Regel ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verpflichtet, sämtliche unfallbedingten Schäden vollständig zu übernehmen. Dazu zählen nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern auch Folgekosten wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche konsequent und nachvollziehbar durchzusetzen. Als unabhängiges Ingenieur- und Sachverständigenbüro erstellen wir fundierte KFZ-Gutachten, die den Schaden objektiv dokumentieren und rechtssicher bewerten. Sie entscheiden selbst, welchen Sachverständigen Sie beauftragen – Vorgaben der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren. Damit alles schnell startet, können Sie Ihre Daten und Fotos bequem über unsere Schaden-App per Smartphone übermitteln. So stellen wir sicher, dass Sie finanziell nicht benachteiligt werden und Ihr Schaden vollständig erfasst wird.
Schadensfeststellung durch Gutachter
Übersteigen die Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs einen Betrag von etwa 750 Euro, empfiehlt sich die Einschaltung eines KFZ-Sachverständigen. Dies gilt auch dann, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, also die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl, dessen Kosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen werden. Wir ermitteln nicht nur die Schadenshöhe, sondern berücksichtigen auch Aspekte wie Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungsdauer. Für eine zügige Aufnahme können Sie die wichtigsten Informationen vorab über unsere Schaden-App senden, damit wir schneller starten können. Das schriftliche Gutachten dient als objektiver Nachweis und schützt Ihre Interessen im gesamten Schadenprozess. Bei kleineren Schäden unterhalb der Bagatellgrenze kann hingegen ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.


Mietwagenkosten nach Unfall
Nach einem Unfall steht Ihnen für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung grundsätzlich ein Ersatzfahrzeug zu. Die Kosten für den Mietwagen werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, sofern sie dem beschädigten Fahrzeug angemessen sind.
Wir berücksichtigen im Gutachten die erforderliche Mietdauer sowie die Fahrzeugklasse und schaffen damit eine verlässliche Grundlage für die Erstattung der Mietwagenkosten.
Nutzungsausfallentschädigung
Alternativ zum Mietwagen können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Diese wird gezahlt, wenn Sie während der Reparaturzeit oder Wiederbeschaffung auf Ihr Fahrzeug verzichten.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach Fahrzeugtyp und Ausfallzeit und wird von uns sachgerecht im Gutachten dokumentiert.
Wertminderung richtig bewerten
Auch nach fachgerechter Reparatur kann ein Fahrzeug an Marktwert verlieren. Diese sogenannte merkantile Wertminderung ist insbesondere bei neueren Fahrzeugen mit geringer Laufleistung relevant.
Wir ermitteln den verbleibenden Minderwert nachvollziehbar und sorgen dafür, dass dieser bei der Schadenregulierung berücksichtigt wird.
Weitere Schadenpositionen
Neben Sachschäden können auch weitere Kosten wie Abschlepp-, Bergungs- oder Standgebühren entstehen. Diese werden häufig unterschätzt, sind aber erstattungsfähig.
Unser Gutachten berücksichtigt sämtliche relevanten Nebenkosten und schafft Transparenz für eine vollständige Regulierung.

FAQ
Weitere Gutachtenleistungen
- Gutachten bei Haftpflichtschaden
- Gutachten im Kasko Schadensfall
- Beweissicherungsgutachten
- KFZ Wertgutachten
